Vor kurzem hat die Bundesregierung durch Einfrieren der Richtwerte auf ein weiteres Jahr dazu beigetragen eine Verbesserung des Investitionsklimas in Österreich weiterhin auf Eis zu legen. Um den Konjunkturmotor in Schwung zu bringen, braucht es gerade jetzt dringend Anreize, um die Wirtschaft zu beleben.
Bereits 2008 hatte der Gesetzgeber durch ein Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (MILG) die Wertsicherung der Richtwerte aufgrund der Erhöhung des Verbraucherpreisindex ausgesetzt und bereits ein Jahr später die bislang jährliche Anpassung der Richtwerte auf einen Zweijahresrhythmus ausgedehnt. Die Begründung: Stärkung der Kaufkraft und Konjunkturbelebung. In Wahrheit aber werden durch Maßnahmen dieser Art nicht nur die Einnahmen auf Vermieterseite reduziert, sondern auch – im Gegensatz zu einmaligen Konsumausgaben – nachhaltige Investitionen in Millionenhöhe zunichte gemacht.
Gesellschaftspolitisch kommen solche Einmaleffekte bei den Begünstigten vielleicht kurzfristig gut an, verpuffen aber spätestens bei der nächsten Index-Erhöhung. Außerdem ist der beabsichtigte Effekt in Wahrheit ein Schuss nach hinten:
Denn je mehr Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Immobilien beschlossen werden, desto größer ist verständlicherweise die Verunsicherung beim Vermieter. Dem Gespenst Wohnraummangel kann auf diese Weise jedenfalls nicht wirksam entgegen getreten werden.
Zu glauben, dass Aktionen dieser Art sozial schwachen Haushalten dienlich sind, zeugt von einer Milchmädchenrechnung der besonderen Art: Zunehmende Wohnungsverknappung lässt Vermieter tendenziell besonders an solvente Mieter vermieten, um wenigstens die bisherige Miete sicher in die Hände zu bekommen.
Das beabsichtigte Übergehen einer Valorisierung schützt außerdem wieder einmal die Falschen, in dem Wohlstandseffekte für jene Mieter geschaffen werden, die sich ohnedies im preisgeschützten Segment bewegen. Sie verringert außerdem die Mobilität der Mieter, die aus Sorge um den Verlust einer privilegierten Wohnsituation an ihrem Wohnstatus festhalten und die Hortung von günstigen „Zweitwohnsitzen“. Kurz: Es kommt also zu einer weiteren Privilegierung der mietrechtlichen Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Die bereits angespannte Arbeitsmarktsituation – in unserem Fall – auf dem Gebiet des Bau- und Baunebengewerbes wird sowohl kurzfristig, als auch langfristig einen schweren Schaden nehmen. Das kann keinem verantwortungsvollen Politiker gleichgültig sein.
Die Regierung ist daher dringend gefordert ihrer Regulierungswut ein Ende zu setzen, indem sie endlich den Fuß von der Investitions-Bremse nimmt und Haus – und Wohnungseigentümern eine reale Chance zur Durchführung von Investitionen in den Substanzerhalt und die Substanzverbesserung gewährt.
Die Liste an notwendigen Maßnahmen ist jedenfalls lang: In einem ersten Schritt geht es zunächst darum, das Mietrecht von unbilligen und unzeitgemäßen Altlasten – Stichwort: Abschaffung der bisher extensiven Eintrittsrechte bis hin zu einer Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in mittlerweile heute trendigen, zentrumsnahen und bestens ausgebauten Gründerzeitvierteln von Wien – zu befreien. In einem weiteren Schritt müssen als „steuerrechtlicher Begleitschutz“ Eigentümer in die Lage versetzt werden, steuerliche Anreize für ihr Haus in Anspruch nehmen zu können, um die Finanzierbarkeit ihrer Aktivitäten abzusichern. Die noch in den neunziger Jahren vorgesehene steuerfreie Mietzinsreserve, die es Vermietern erlaubte, eine Mietzinsrücklage oder einen steuerfreien Betrag zu bilden, hat bereits damals beachtliche Investitionsschübe möglich gemacht.
Die Devise für die Zukunft kann nur lauten: Weg von der Investitions-Bremse und volle Fahrt aufnehmen. Wirtschaft, Eigentümer und Mieter brauchen es.