In Bezug auf den Energieverbrauch des Mieters meint ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer: „Ich kann ihm im Mietvertrag nicht vorschreiben, dass er beispielsweise trotz kontrollierter Wohnraumlüftung nicht die Fenster öffnen oder nächtelang in allen Räumen das Licht brennen lassen soll – außer, er schädigt mit seinem Verhalten die Substanz oder belästigt damit andere Mieter arg“.
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