ÖHGB Präsident RA Dr. Martin Prunbauer zeigt sich über die Lockerung der Vergaberegelungen durchaus erfreut, weil damit die Dispositionsfähigkeit der Banken etwas erhöht und die Möglichkeiten zur Erlangung eines Wohnkredites für Antragsteller außerhalb dieses strengen Regelwerkes ein wenig erleichtert wird.
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