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Drohen Tausende Delogierungen?

Präsident Dr. Martin Prunbauer äußert sich kritisch zu den gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten, eine Verlängerung des Räumungsaufschubes zu beantragen.  Dieser stünde nämlich auch dann zu, wenn kein Zusammenhang mit Covid besteht. Das gelte sogar bei einer rechtskräftigen Kündigung wegen grob nachteiligen Gebrauchs des Mietobjekts – wodurch Vermietern weiterer Schaden drohen könne.
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