ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer äußert sich gegenüber dem „Gewinn“ zu verschiedenen Themen im Bereich der Vermietung, wie der im 2. Justiz-Begleitgesetz gesetzlich beschlossenen Möglichkeit für eine Aufschiebung von Räumungsexekutionen aus jedweden Gründen, der prinzipiellen Einklagbarkeit von Mietzinsrückständen, Fragen zur Untervermietung und der Zulässigkeit bei der Haltung von Haustieren und schließlich zu den Voraussetzungen für die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Zu Letzterem weist Dr. Prunbauer daraufhin: „Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist in Österreich nur sehr schwer durchsetzbar.“
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