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Betriebskosten bleiben an Vermietern hängen

Der durch das JustizbegleitG gestundete Mietzins für das 2. Quartal samt Betriebskosten kann erst ab 1. Jänner 2021 gerichtlich eingefordert werden, eine Kündigung ist erst ab 1.7.2022 möglich. Dazu ein Sprecher des ÖHGB: „Viele befürchten, ihr Geld gar nicht mehr zu sehen“ 
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