Der ÖHGB hält eine Liberalisierung der Befristungen für notwendig: „Befristungen sollten freier gewählt werden können. Wohnungen, die dem MRG unterliegen, sollten nicht mindestens auf drei Jahre vermietet werden müssen. Da sollten auch kürzere Fristen möglich sein.“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer
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