Der ÖHGB sieht die Sache naturgemäß anders als die Arbeiterkammer. „Der Anteil der befristeten Mietverhältnisse bleibe relativ stabil“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Das Mietrechtsgesetz schränke die Möglichkeiten ein, sich von einem Mieter zu trennen.
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