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Jänner 2015: ÖHGB-Präsident Prunbauer: Njet zum SPÖ-Universalmietrecht

Als das „modernste Mietrecht Europas“ bezeichnete die SPÖ übermütig und marktschreierisch ihr noch im alten Jahr präsentiertes „erstes österreichisches Universalmietrecht“. Wenig überraschend entpuppt sich dieses Werk hingegen keinesfalls als Errungenschaft des 21. Jahrhunderts, sondern erinnert vielmehr an ein planwirtschaftliches Relikt aus den tiefsten Tiefen des Kommunismus.

Auswirkungen auf den Mietenmarkt
Fatal wären die Folgen einer Umsetzung jedenfalls auf dem Mietenmarkt, denn laut Entwurf sollen alle Objekte nach Ablauf von 20 Jahren ab Fertigstellungsanzeige ins Mietrechtsregime abwandern; vorgesehen ist überdies ein für alle Bundesländer gleichermaßen vereinheitlichter Basiszins von € 5,50, der sich am Medianeinkommen der Österreicher orientieren soll, darüber hinaus gesetzlich fixierte Obergrenzen für Zu- und Abschläge, eine unzureichende Berücksichtigung der Lage durch Schaffung von Lagegebietsklassen, die sich nach dem wohnpolitischen Gestaltungsspielraum der Länder richten, Befristungsabschläge bis zu 40%, um Vermietungen auf Zeit endgültig den Garaus zu machen und „als wesentlichen Reformschritt die größte Betriebskostenentlastung der 2. Republik“, nämlich die Herausnahme von Grundsteuer und Versicherung aus dem Betriebskostenkatalog.
Nota bene: Dies und noch viel mehr ohne Eingriff in bestehende Altverträge bzw. Änderung bei der zulässigen Mietzinshöhe.

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich
Es bedarf keiner langen Überlegung, wohin dieses Universalunrecht Österreich zurückführen würde: Aufrechterhaltung und Privilegierung einer Zweiklassengesellschaft, Aufleben des Ablöseunwesens samt Schattenwirtschaft, Ausbleiben von privaten Investitionen, Neubau, Umbau und Verdichtung sowie schließlich Verfall der Bausubstanz. Leidtragende wäre nicht nur die Bauwirtschaft, auch dem Staat entgingen Einnahmen und der Arbeitsmarkt wäre ebenfalls hart getroffen. Mit anderen Worten: Die Probleme werden nicht gelöst, sondern regelrecht verschärft.

Auswirkungen auf das Immobilieneigentum
Dem nicht genug: Betroffen wären auch Wohnungseigentümer und Einfamilienhausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen: Durch die vorgesehene Abwertung des Wohnungsmarktes würden die Werte von Immobilien nach unten rasseln und es könnten damit auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Besicherung laufender Kredite entstehen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Werthaltigkeit der Sicherheiten zu überprüfen, erforderlichenfalls auch weitere Sicherheiten nachzufordern oder gar Kredite fällig zu stellen. Wie sehr sich ein verminderter Wert negativ auf die persönliche Lebensplanung von Menschen auswirkt, die ihr hart Erspartes in die eigenen vier Wände gesteckt haben, braucht an dieser Stelle nicht näher erörtert werden.
Getroffen werden somit nicht nur die sogenannten „Reichen“, sondern ganz klar der Mittelstand.

Vorsorgewohnungen als Anlageform
Auf der Zunge zergehen lassen muss man sich die anlässlich der Pressekonferenz getätigte Aussage der SPÖ Bautensprecherin Ruth Becher, aus deren Feder dieses Kompendium an Maximalforderungen stammt: „Vorsorgewohnungen haben nicht den Sinn, Wohnraum zu schaffen und sind als Anlageform nicht geeignet.“ An dieser Stelle würde gewiss viele brennend interessieren, wie jene Genossen und Genossinnen, die in ein Eigenheim oder zwecks Pensionsvorsorge in Immobilien investiert haben zu derart eigentumsfeindlichen Plänen in den eigenen Reihen stehen.

 Daseinsvorsorge als Aufgabe privater Vermieter

„Die Versorgung mit bezahlbarem und qualitativ guten Wohnungen ist ein unabdingbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge“ heißt es unumwunden in den Erläuternden Bemerkungen zum SPÖ-Entwurf. Mit anderen Worten: Die Versorgung mit erschwinglichem Wohnraum wird unverblümt den privaten Vermietern zugeschanzt. Unter den Teppich gekehrt wird hingegen die Tatsache mangelnder Treffsicherheit im sozialen Wohnbau, der ja für jene gedacht ist, die sich auf dem freien Markt nicht wohnversorgen können und rund 60% des Mietmarktes ausmacht. Es stellt sich zu Recht die Frage, welche Berechtigung ein Nettoeinkommen von € 43.160 im Jahr bei einem Alleinverdiener oder € 64.320 im Fall von zwei Verdienern als Anspruchsvoraussetzung bei Wiener Wohnen hat.

Wien wählt 2015
2015 sind Gemeinderatswahlen in Wien. Auf der Suche nach Wählerstimmen eignet sich das Thema Wohnkosten mehr als alles andere, denn von den in Wien bestehenden rund 870.000 Hauptwohnsitzwohnungen sind 75% Mietwohnungen und nur 25% Eigenheimnutzer. Anders ausgedrückt: Wer will nicht möglichst wenig für das Wohnen bezahlen? Hier soll ein SPÖ-Wien Problem „verösterreichert“ werden.

Resumee
Der Entwurf der Sozialdemokraten stellt die Summe von Maximalforderungen dar, die im Bereich des Mieterschutzes denkbar möglich ist und unternimmt keinen Versuch für einen Interessenausgleich zu sorgen. Gleichheitswidrige Schutzregelungen, die ausschließlich die Interessen der Mieter berücksichtigen lehnen wir ab. Österreich verdient ein Mietrecht, dass gleichermaßen auch für Vermieter eine solide Basis bildet. Dafür setzen wir uns ein.

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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