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Jänner 2017: Eigentumsteuern sind Mittelstandssteuern

Bezeichnungen wie „Reichensteuer“, „Millionärssteuer“ und „Vermögenssteuer“ bringen zweifelsfrei zum Ausdruck, wer als Subjekt dieser Steuer gemeint ist. Was den meisten aber nicht bewusst ist: Um für ein entsprechendes Steueraufkommen zu sorgen, müssten auch jene zur Kasse gebeten werden, die unter keinen Umständen als reich oder vermögend zu bezeichnen sind.Der burgenländische Landeshauptmann Niessl hatte noch im alten Jahr seine Forderung nach mehr „Steuergerechtigkeit“ durch die Einführung von Vermögenssteuern bekräftigt. Schützenhilfe folgte gleich zu Anfang des neuen Jahres durch Arbeiterkammer Präsident Kaske, einem glühenden Befürworter dieser Steuer.  

Würden alle in die Vermögensbesteuerung – in Wahrheit eine Eigentumssteuer – einbezogen werden, müssten auch jene Steuern zahlen, die keine Gewinne erwirtschaften. Wie belastend dieser Umstand auf den Standort Österreich und das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die Beschäftigung wirken würde, liegt auf der Hand.

Eine Herausnahme der Betriebe hätte zur Folge, dass dann der breite Mittelstand entsprechend stärker besteuert würde. Betroffen wären dann vor allem jene, die zwar über ein Vermögen etwa in Form eines Hauses oder einer Wohnung verfügen, aber kein entsprechend hohes Einkommen haben. Dass dies nicht nur im Sinn einer ausgewogenen Steuerpolitik sein kann, liegt auf der Hand.

Immobilien würden künftig stärker belastet werden, womit sich deren Wert reduziert und dem Staat in weiterer Folge Einnahmen entgehen. Zu berücksichtigen ist auch der Umstand, dass viele ihr Eigentum nicht mehr erhalten könnten.

Auf der anderen Seite würden jene, die über entsprechendes Immobilienvermögen verfügen, dieses in ein Unternehmen einbringen und auf diese Weise einer Besteuerung aus dem Weg gehen.

Wie tief in den Mittelstand derartige „Vermögensteuern“ – in Wahrheit Eigentumssteuern – eingreifen würden, zeigen die Diskussionen der vergangenen Jahre: Hatte AK-Tumpel im Jahr 2011 noch eine Freigrenze von € 1,000.000 als ausreichend erachtet, wanderten diese Beträge im Laufe der Jahre stetig nach unten: 2012 sollte diese laut GPA-Katzian bei € 700.000 liegen. AK-Kaske forderte 2013 bereits eine Freigrenze von € 300.000 und durch eine Forderung von ÖGB-Foglar erreichte der „Enteignungs-Limbo“ eine Freigrenze von nur mehr € 150.000.

Daher: Weder die Substanz noch Erträge dürfen in Zukunft höher besteuert werden, sonst geht jeglicher Anreiz für Vermögensbildung verloren. Denn niemand wird dann mehr freiwillig etwas zur Seite legen. Ohne Ersparnisse und ohne Kapital werden nicht ausreichend Investitionen getätigt, was sich massiv und dauerhaft auf den österreichischen Arbeitsmarkt auswirken würde.

Auch der Praxis-Test wurde schon mehrfach durchgeführt: Nicht nur der ungeheure bürokratische Aufwand für eine Vermögensbewertung und Überprüfung der finanziellen Rücklagen („Schnüffelsteuer“), sondern auch die extrem negativen wirtschaftlichen Auswirkungen waren dafür verantwortlich, dass in den meisten Staaten der Vermögenssteuer als ein Relikt vergangener Zeiten der Rücken zugekehrt wurde: Die Besteuerung unabhängig von der Ertragslage hat negative Auswirkungen auf das im Steuerrecht geltende Prinzip der Leistungsfähigkeit.

Beim GINI-Koeffizienten, der die Verteilungsgerechtigkeit misst, liegt Österreich innerhalb der 35 OECD-Staaten ohnedies an vierter Stelle. Und wenn es darum geht, eine noch höhere Steuerbelastung zu schaffen, gilt es zu bedenken, dass Österreich innerhalb der EU bereits die vierthöchste Steuer- und Abgabenquote aufweist.

Wer also glaubt, dass Eigentumssteuern zu mehr Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit führen würden, unterliegt einem Irrtum. Noch mehr: Vermögenssteuern sind veraltet, unbürokratisch und wirtschaftlich betrachtet in ihren Auswirkungen kontraproduktiv.

 

 

 

 

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