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Jänner 2016: Mit Recht stolz

Immobilienbesitzer haben anlässlich des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg eine wichtige Rolle eingenommen und können zu Recht stolz auf die Leistungen der letzten 70 Jahre sein. Mieten, die sich noch nach Jahren unter dem Marktwert bewegen, schaden mehr als sie Nutzen bringen.

Frühjahr 1945: Wien und eine Reihe anderer Städte in Österreich gleichen einem Trümmerfeld. Am 13. Mai 1945 erscheint im „Neues Österreich“ ein Bericht über die Kriegsschäden in Wien: „Rund ein Viertel der Wiener Wohnhäuser, ungerechnet der übrigen Bauten ist entweder völlig zerstört oder beschädigt. Zehntausende Wohnungen sind vollständig vernichtet. Es wurde daher zur Lenkung des Wiederaufbaus im Stadtbauamt ein Amt für die Behebung baulicher Kriegsschäden errichtet.“
Ein unmittelbar nach Kriegsende erstelltes Sitzungsprotokoll der Wiener Landesorganisation vom 8. Juni 1945 über eine Besprechung mit dem amtsführenden Stadtrat von Wien enthält folgenden Hinweis: „Die Senatsräte haben kundgetan, dass die Hauseigentümer zum Wiederaufbau des Hausbesitzes die Initiative ergreifen sollen, damit man wieder hausen kann. Bezüglich der finanziellen Seite vertreten diese die Ansicht, dass die Zinsreserve hierfür verwendet werden soll.“
Im Rahmen des Gesetzes zur Bewirtschaftung von Baustoffen wird eine „Schuttordnung“ erlassen, die Gemeinden ermächtigt, „alle infolge von Kriegseinflüssen abgelagerten Baustoffe aus ganz oder zum Teil zerstörten Gebäuden wie Ziegel, Steine, Balken usw. zu beschlagnahmen und für die Instandsetzungsarbeiten an kriegsbeschädigten Gebäuden zu verwenden.“ Im gleichen Protokoll wird beklagt, dass sich „die Gemeinde (Wien) mehr für die technische Seite der Arbeiten, nicht aber für die finanzielle interessiert; sie erteilt die Genehmigung zur Durchführung und weist das Arbeitsmaterial nach dem Grundsatz „Wenig Material, viel Wohnraum“ zu.
Bald wird erkannt, dass eine einheitliche und geschlossene Organisation der Hausbesitzerschaft über ganz Österreich gegründet werden muss, weil – so die Hausbesitzer-Zeitung aus dem Jahr 1946 – „nur in der Einheit und in einer alle Bundesländer umspannenden Organisation die Macht und Größe der Hausbesitzerschaft entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung erst voll und ganz zur Geltung kommen könne und werde“. Julius Raab ist schließlich dabei als der neugegründete Österreichische Hausbesitzerbund am 31. März 1946 zum ersten Mal in Salzburg an die Öffentlichkeit tritt und bekundet „den Bestrebungen der Hausbesitzerschaft den besten Erfolg.“
Seit diesen schicksalshaften Krisenzeiten sind nun 70 Jahre vergangen. Viele der durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogenen Häuser wurden mit Fleiß und vereinten Kräften aufgebaut und boten den kriegsgeschädigten Menschen bald wieder ein Dach über den Kopf. Mit ebensolcher Beharrlichkeit wurde der österreichische Hausbesitz in den folgenden Jahren durch seine Eigentümer in Schuss gehalten und auch neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst. Das vielgerühmte Orts- und Stadtbild ist zu einem wesentlichen Anteil das Resultat dieser Bemühungen.
Die Unterbringung von Menschen durch private Unterkunftgeber wird seit eh und je als klare Selbstverständlichkeit, die Mietzinsreserve als eine unerschöpfliche Quelle und ein Immobilienbesitzer per se als vermögende Person abgetan.
In Kriegs- und Notzeiten mag ein rigides Mietrecht eine Berechtigung entfalten, danach ist Mietkontrolle – so wie die Preiskontrolle bei Lebensmitteln – nach überwiegender Meinung der Ökonomen allerdings ineffizient und kontraproduktiv. Viele westeuropäische Staaten haben nach Wiederherstellung einer gewissen Ordnung Deregulierungen durchgeführt und einige der ehemaligen kommunistischen Staaten haben diesen Systemwechsel beschritten. Auch in Österreich lässt sich deutlich nachvollziehen, dass jeder Liberalisierungsschritt auch Investitionsschübe gebracht hat.
Wird hingegen der Mietzins nach Wegfall dieser Ausnahmesituation eingefroren und mit Absicht auf einem niedrigen Niveau gehalten, mit einem überbordenden Mieterschutz gekoppelt, werden Wohnungen unabhängig von Lage, Größe und Ausstattung mit fixen Mietzinsgrenzen vereinheitlicht, ohne deren Heterogenität entsprechend zu berücksichtigen, sind Erhaltung und Entwicklung von Immobilien gefährdet. Und je länger Mieten unter dem Marktniveau gehalten werden, desto größer entwickelt sich die Kluft einer Zweiklassengesellschaft von Alt- und Neumietern und es ist politisch schwieriger durchzusetzen, dieses künstlich aufrechterhaltene System wieder zu verlassen.
Aufgabe der Interessenvertretung ist es, sich im politischen Willensbildungsprozess Gehör zu verschaffen, Kritik zu äußern, Schwachstellen aufzuzeigen und die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung zu transportieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit erfolgt über die Pressearbeit des ÖHGB.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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