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April 2015: Steuerreform: Immobilieneigentum nicht bestrafen!

Der von der Bundesregierung am 17. März präsentierte Erstentwurf hielt zwar das Versprechen keiner Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern, dennoch droht die Belastung von Haus-, Grund- bzw. Wohnungseigentümern in zwei Punkten. Für uns ist das Thema noch nicht erledigt!

Übergabe innerhalb der Familie muss begünstigt bleiben
Wir haben uns über die Aktionsplattform „Mittelstand“ massiv dafür eingesetzt, dass keine Erbschafts-, Schenkungs- bzw. Vermögenssteuern eingeführt werden und wir können stolz sein, dass die Regierung diese Vorschläge auch angenommen hat. Dennoch entpuppt sich das jetzige Modell zum Teil als „Erbschaftssteuer durch die Hintertür“. Durch die Neuregelung der Grunderwerbssteuer ergibt sich, entgegen zahlreicher Berechnungen, im momentanen Modell eine stärkere steuerliche Belastung für Familienangehörige. Die Regierung hat zwar erkannt, dass echte Erbschaftssteuern der Wirtschaft schaden, nun droht aber mit diesem Modell die erneute Änderung der vor rund einem Jahr erfolgten – familienfreundlichen – Reparatur der Grunderwerbssteuer. Unser Credo ist klar: Privater Immobilienbesitz gehört geschützt und die Übergabe zwischen den Generationen muss auch weiterhin leistbar bleiben!

Steuerbelastungen müssen angemessen sein
Eine Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Verkehrswert hätte beträchtliche Folgen für die Übergabe, denn auf Grund des starken Wertzuwachses von Grundstücken und Liegenschaften, vor allem im städtischen Bereich, würde der begünstigte Wert von 0,5 Prozent bis zu 250.000 Euro kaum ausreichen, um eine leistbare Übergabe zu ermöglichen. Wer also noch vor Jahren im Sinne seiner Kinder Privateigentum geschaffen hat, zahlt über die Wertsteigerung den Preis dafür, dass er in wertige und nachhaltige Strukturen investiert hat. Noch heftiger trifft es Eigentümer von Zinshäusern. Auf Grund von respektablen Verkehrswerten führt der Verkehrswert dazu, dass eine erschwingliche Übergabe innerhalb der Familie nicht mehr möglich ist, denn die Aufbringung der Grunderwerbssteuer würde sich zum Teil um das 30-fache steigern und das bei gleichzeitig gesetzlich reguliertem Mietzins.

Freude bei den Sachverständigen – Kosten bei den Eigentümern
Hinzu kommen die erheblichen Bewertungskosten von Objekten. Denn die neuen Regelungen werden es kaum möglich machen, die Liegenschaften lediglich durch den Immobilienspiegel zu bewerten. Nun vergönne ich den Sachverständigen jedes Geschäft, denn Profis sollen wie Profis entlohnt werden, doch die Kosten tragen erneut die Immobilienbesitzer. Es kann natürlich sein, dass die Ankurbelung dieser Berufsgruppe ein Teil des 200 Millionen-Konjunkturpaketes ist.

Der Mittelstand gehört beschützt
Die Zahlen liegen auf dem Tisch: 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher leben in Eigentum und haben dies auch dafür geschaffen, dass sie es ihren Kindern weitergeben können. Mit der Schaffung von Eigenheimen haben sie bereits durch zigfache Besteuerungen ihren Beitrag zum österreichischen Haushalt geleistet. Dass von der nächsten Generation ein noch höherer Beitrag verlangt werden muss, damit sie das Haus, in dem sie aufgewachsen sind und das ihnen von Rechtswegen her zusteht, kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein. Gegen eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer sprechen sich 66 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher aus – das ist der höchste Wert der Ablehnung aller Gegenfinanzierungsprojekte.

Am Ende muss dennoch für diese Regierung eine Lanze gebrochen werden: Erbschafts-, Schenkungs-, und Vermögenssteuer im ursprünglichen Sinne wurden nicht umgesetzt. Dass Eigentum in Österreich ein hohes Gut ist, hat diese Regierung längst verstanden, auch dass es wichtig ist, innerhalb von Generationen gerecht eine Weitergabe zu ermöglichen. Es ist ebenso klar, dass eine Gegenfinanzierung notwendig und auch richtig ist, doch diese zu Lasten von 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher umzusetzen ist der falsche Weg.

Zu diesem Zeitpunkt sehen wir noch viel Verbesserungspotential und Sie können sich darauf verlassen, dass wir als ÖHGB noch auf konstruktive Gespräche im Laufe des parlamentarischen Prozesses setzen und unsere Anliegen mit all unseren Möglichkeiten vertreten werden.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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