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21. November 2014: Internationaler Tag des Eigentums

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund hatte am 21. November zum Internationalen Tag des Eigentums in die Dachgeschossräumlichkeiten des Zentralverbandes eingeladen. Das Thema der diesjährigen Veranstaltung war der Besteuerung von Immobilien gewidmet. Bei vollem Sitzungssaal lauschten interessierte Eigentümer und Vertreter der Immobilienbranche den Fachvorträgen namhafter Experten. Eine anschließende Diskussion bot Gelegenheit für anstehende Fragen und mündete schließlich in einem geselligen Austausch der Teilnehmer bei Snacks und Wein.

ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer betonte in seiner Eröffnungsrede, dass das Eigentum gegenwärtig massiv wie selten davor unter Beschuss geraten ist. Ein bedeutender Angriffsflügel bildet dabei die Besteuerung von Immobilieneigentum, die von den drängenden Forderungen der Gewerkschaft und Arbeiterkammer zur Wiedereinführung von Vermögenssteuern, dem Ruf nach bereits vor Jahren abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuern, Erhöhung der Grundsteuer bis hin zur kürzlich in Wien entfachten Diskussion rund um eine Leerstandsabgabe für nicht vermietete Wohnobjekte reicht. Last but not least sorgte jüngst die Forderung nach Strafabgaben zu Zwecken der Baulandmobilisierung für neuen Zündstoff. Dies, obwohl Wien selbst als Eigentümerin über tausende Quadratmeter Baulandreserve verfügt.

Damit Steuergerechtigkeit nicht sukzessive zu einem bloßen Mythos und inhaltslosen Schlagwort verkommt, sind die jeweiligen Interessenvertretungen aufgerufen weiterhin den Angriffen Widerstand entgegen zu bringen, so wie dies vor einigen Monaten im Fall der Neuregelung der Grunderwerbsteuer durch weitgehende Beibehaltung der Einheitswerte bei Weitergaben im Familienkreis gelungen ist.

Eigentumssteuern: Prinzipien der Steuergerechtigkeit
Dr. Klaus Ladner, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz erläuterte, dass die Vermögenssteuer dem für die Konkretisierung von Steuergerechtigkeit maßgeblichen Leistungsfähigkeitsprinzip entgegen steht, da sie bewirkt, dass gleiche Einkommen unterschiedlich und ungleiche Einkommen gleich besteuert werden können. Weiters ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien eine Substanzsteuer, die durch die Einführung der Immobilienertragssteuer entbehrlich wurde. Die Grundsteuer als Bruttosteuer orientiert sich hingegen nicht an der Leistungsfähigkeit, sondern am veralteten Äquivalenzprinzip und ist als Massensteuer zur Besteuerung nur großer Vermögen grundsätzlich nicht geeignet.

Grunderwerbsteuer: Kosten beim entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb von Immobilien
Dr. Stefan Drawetz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Grazer Treuhand Steuerberatung widmete sich den Hintergründen und Fakten zur Neuregelung der Grunderwerbsteuer, die am 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist: Wie wurde die Bemessungsgrundlage geregelt, wie sieht die neue „Familienbegünstigung“ aus, wer sind die Gewinner und Verlierer der geänderten Rechtslage? Ein anschließender Vergleich mit den aktuellen und aktuell geplanten Regelungen zur Grundbuchseintragungsgebühr zeigte die praktischen Probleme auf, mit denen Liegenschaftserwerber und ihre Rechtsanwälte und Notare künftig konfrontiert sein werden.

Immobilienertragssteuer: Befreiungstatbestände bei Grundstücksveräußerungen
Dr. Hans-Peter Rausch, Steuerberater von Dr. Rausch & Partner Steuer- und Unternehmensberatung analysierte die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Hauptwohnsitzbefreiung für Eigenheime sowie Eigentumswohnungen bei durchgehendem Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen von zwei Jahren oder Hauptwohnsitz von mindestens fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre. Ebenso wurde die mit dem Bauherrenrisiko zusammenhängende Herstellerbefreiung und deren subsidiäre Anwendbarkeit gegenüber der Hauptwohnsitzbefreiung ausführlich und praxisnah unter die Lupe genommen. Behördliche Eingriffe in Form von Enteignungen sowie Tauschvorgänge im Rahmen von Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Baulandumlegungsverfahren als weitere Befreiungstatbestände wurden ebenfalls dargestellt.

Zu den Vorträgen:

Eigentumsteuern: Prinzipien der Steuergerechtigkeit

Grunderwerbsteuer: Kosten beim entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb von Immobilien

Immoertragsteuer: Befreiungstatbestände bei Grundstücksveräußerungen

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